Rahmenbedingungen

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Der DFB bezieht seine Regional- und Landesverbände sowie den Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aktiv ein und überträgt ihnen Teilbereiche zur Durchführung unter Beachtung der Ausbildungsordnung.

Die Lizenz Trainer C-Breitenfußball und die Lizenz C-Trainer wird im Auftrag des DFB von den Landesverbänden vergeben.

Nur die Lizenz C-Trainer berechtigt zur Erlangung der Lizenz B-Trainer, Lizenz A-Trainer und Lizenz Fußball-Lehrer. Die Ausbildung zur Lizenz C-Breitenfußball berechtigt nicht zur Erlangung höherer Lizenzstufen.

Die Ausbildung für den Erwerb einer Lizenz muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Anderenfalls erlischt die Anerkennung aller bis dahin erbrachten Leistungen. Über Ausnahmen entscheidet der SFV Ausschuss Qualifizierung auf Antrag des Betroffenen.

Die Ausbildungsveranstaltungen zum Erwerb einer Lizenz werden grundsätzlich als Abend-, Tages-, Wochenend- oder Wochenlehrgang abgehalten. E-Learning Module bedürfen der Zustimmung des DFB und finden zurzeit im SFV noch keine Anwendung.

Eine Lerneinheit (LE) dauert 45 Minuten.

Jeder Trainer muss Mitglied eines einem Mitgliedsverband des DFB angehörenden Vereins sein und unterliegt damit der Satzung, der Ausbildungsordnung sowie allen anderen Ordnungen des DFB und des SFV.

Die Tätigkeits- und Ausbildungsberechtigungen der Trainer mit DFB-Lizenz richten sich nach der absolvierten Ausbildungsstufe und entsprechend der DFB-Ausbildungsordnung berechtigen die unterschiedlichen Lizenzen zu unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten in den Spielklassen. Innerhalb des SFV soll mindestens pro Verein ein Mitglied Trainer mit DFB-Trainer-Lizenz sein.

Für die höchste Spielklasse des SFV (Landesliga) muss der Trainer mindestens die Lizenz C-Trainer nachweisen können.

Die Trainerlizenzen werden nur befristet erteilt. Jeder Trainer mit Lizenz hat regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Für die Verlängerung wird als Nachweis die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen verlangt. Fortbildungen erfolgen in der vom Teilnehmer erworbenen höchsten Lizenzstufe. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe umfasst auch die darunter liegenden Lizenzstufen.