Hinweise zum Spielbetrieb in der Saison 2020/2021 - Verwarnungen und Spielsperren
Verwarnungen und Spielsperren
Verwarnungen (Gelbe Karten) sind durch den Schiedsrichter im Spielbericht einzutragen. Diese werden vom Staffelleiter – getrennt nach Meisterschafts- und Pokalspielen – registriert.
a) Erhält ein Spieler in Meisterschaftsspielen innerhalb einer Spiel- und Altersklasse die 5. Verwarnung, ist er für das nächste Meisterschaftsspiel dieser Klasse gesperrt.
b) Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er für das nächste Meisterschaftsspiel dieser Mannschaft im gleichen Verband gesperrt. Es ergibt sich ein Rhythmus
von 5 – 10 – 15 usw. Verwarnungen, wobei immer nur einmal ausgesetzt werden muss.
c) Im Pokalwettbewerb ist ein Spieler nach der 2. Verwarnung für das folgende Pokalspiel gesperrt.
Beim Feldverweis mittels gelb/roter Karte gilt eine im gleichen Spiel ausgesprochen Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und des gesamten Spieltages des Vereins sowie das darauf folgende Pflichtspiel der jeweiligen Wettbewerbskategorie dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag eines Meisterschaftsspieles tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Meisterschaftsspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereins in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten. Die generelle Sperre gilt längstens bis zum Ablauf von zehn Tagen, wobei der erste Tag der Folgetag desjenigen Spieles ist, in welchem der Spieler die gelb/rote Karte erhalten hat.
Bei Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) gilt eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Vom Schiedsrichter ist eine ausführliche Begründung auf dem Spielbericht niederzuschreiben. Die Festlegung des Strafmaßes erfolgt durch das Sportgericht. Der Spieler ist bis zu dessen Entscheidung für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Ein Feldverweis auf Zeit (5 Minuten) kann durch den Schiedsrichter nur bei Spielen im Nachwuchsbereich (Kleinfeld!) ausgesprochen werden.