Hinweise zum Spielbetrieb in der Saison 2021/2022 - Spieldurchführung
Spieldurchführung
Die Spielzeit beträgt für:
G-Junioren Turnierspiele (Funino)
F-Junioren 2x20 Minuten/3x15 Minuten*
E-Junioren 2x25 Minuten*
D-Junioren 2x30 Minuten
C-Junioren, Frauen (Kleinfeld)Altsenioren-Ü40, Volkssport 2x35 Minuten
B-Junioren 2x40 Minuten
A-Junioren, Herren, Senioren, Frauen (Großfeld) 2x45 Minuten
*bitte Sonderregelungen im FVSL beachten, siehe unter Ausführungsbestimmungen Nachwuchs,
E- und F-Junioren
Pokalspiele, die unentschieden enden, werden wie folgt verlängert:
C-G-Junioren, Altsenioren-Ü40, Frauen (Kleinfeld) 2x 5 Minuten
B-Junioren, Volkssport 2x10 Minuten
A-Junioren, Herren, Senioren, Frauen (Großfeld) 2x15 Minuten
Führt eine Verlängerung nicht zur Entscheidung, ist diese durch Ausführung von Torschüssen von der Strafstoßmarke herbeizuführen (siehe Fußball-Regelheft des DFB).
Pflichtspiele höherklassiger Mannschaften haben gegenüber Spielen unterklassiger Mannschaften und Spielen nichtaufstiegsberechtigter Mannschaften den Vorrang (siehe hierzu Ausführungsbestimmungen Reihenfolge Spieldurchführung).
Die Zugehörigkeit zu einer Spielklasse ergibt sich aus der SpO des SFV. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass Pflichtspiele im Landesmaßstab vor Spielen im Kreismaßstab, ohne Rücksicht auf Altersklassen, Vorrang haben.
Vorspiele müssen ausfallen oder auf einen Nebenplatz durchgeführt werden, wenn die Durchführung des Spieles der höherklassigen Mannschaft gefährdet ist.
Als angetreten gilt eine Mannschaft, wenn
im Jugendbereich (Großfeld) mindestens 8 Spieler
im Frauen- u. Herrenbereich (Großfeld) mindestens 7 Spieler
in Spielkleidung zum festgesetzten Spielbeginn auf dem Spielfeld erschienen sind.
Bei Spielen auf dem Kleinfeld gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn zum festgesetzten Spielbeginn nicht mehr als 2 Spieler/Spielerinnen bis zur vollständigen Mannschaftsstärke gemäß Wettbewerbsausschreibung fehlen.
Eine Mannschaft kann sich bis Spielende, einschließlich Verlängerung, vervollständigen.
Ein Schiedsrichter darf ein Spiel nicht beginnen, wenn am Platz folgende Kältegrade herrschen:
G- bis E-Junioren unter minus 3° C
bis C-Junioren, B-Juniorinnen unter minus 6° C
B- bis A-Junioren, Herren, Senioren, Frauen unter minus 9° C
Kann ein Spiel nicht zum angesetzten Zeitpunkt begonnen werden, ist es noch auszutragen, wenn eine ordnungsgemäße Spieldurchführung gewährleistet ist. Alle am Spiel Beteiligten haben in diesem Fall eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten.
Kann das angesetzte Spiel infolge Nichtantretens einer Mannschaft nicht zur Austragung kommen, sind die dafür maßgeblichen Umstände innerhalb einer Woche dem zuständigen Staffelleiter nachzuweisen. In den Fällen des begründeten Nachweises erfolgt die Neuansetzung durch den Staffelleiter. In allen anderen Fällen ist durch das zuständige Sportgericht ein Verfahren einzuleiten.
Ein Verzicht auf die Austragung eines Pflichtspieles ist nicht zulässig.