Hinweise zum Spielbetrieb in der Saison 2021/2022 - Spielberechtigung
Spielberechtigung
Spielerpässe sind bei allen Spielen dem Schiedsrichter mit dem ausgefüllten Spielbericht vor dem Spiel unaufgefordert vorzulegen. Für die Kontrolle sind Vertreter der Vereine zuständig. Bei fehlendem Spielerpass ist nach gültiger Spielordnung des SFV § 56 Abs. 1 zu verfahren.
Nicht eingesetzte Wechselspieler sind nach dem Spiel unter Aufsicht des Schiedsrichters durch den Verein auf dem Spielbericht zu streichen.
Ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist in folgenden Fällen nicht spielberechtigt:
- während einer Sperrfrist
- während einer Wartefrist
- nach Feldverweis auf Dauer bis zur Entscheidung durch das Sportgericht für jeglichen Spielbetrieb
- wenn mehr als zwei Spieler in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden, welche nach dem Pflichtspiel des laufenden Spieljahres in mindestens 50% der bisherigen Pflichtspiele in einer höherklassigen Mannschaft zum Einsatz gekommen sind. Die allgemeine Regelung des DFB zum Einsatz von U23-Spielern bleibt unberührt.
Wechsel innerhalb des Vereins/Einschränkungen der Spielberechtigung
Wechsel- und Einsatzbedingungen zwischen den Mannschaften hat ausschließlich der Verein zu verantworten. Wer beim Einsatz von Spielern in unterklassigen Mannschaften die Regeln der sportlichen Fairness verletzt und Meisterschaft, Auf- und Abstieg sowie Pokalspiele beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, ist durch das Sportgericht zur Verantwortung zu ziehen.
Das Wochenende Freitag bis Sonntag zählt bei Sperrfristen durch die Rechtsorgane als ein Spieltag und ist als Einheit zu betrachten. Eingeschlossen sind an Sonntage sich direkt anschließende Feiertage. Spieler, welche von den Rechtsorganen eine Sperre für Pflichtspiele erhalten haben, sind gesperrt für die festgelegte Anzahl von Pflichtspielen der Mannschaft, in welcher das Vergehen begangen wurde, das zur Sperre führte. An diesen Pflichtspieltagen ist der gesperrte Spieler generell für alle anderen im SFV und FVSL auszutragenden Pflichtspiele seines Vereins nicht spielberechtigt. An Tagen, an denen diese Mannschaft keine Pflichtspiele austrägt, kann der Spieler in anderen Mannschaften des Vereins zum Einsatz kommen (Wartefristen sind zu beachten).
Spielerwechsel innerhalb des Vereins
In einer aufstiegsberechtigten unteren Mannschaft können Spieler erst nach einer Wartefrist nach ihrem Einsatz in der höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist.
Die Wartefrist in allen Altersklassen beträgt:
von der Landesklasse zur Kreisoberliga, Kreisliga und Kreisklassen = 10 Tage
von der Kreisoberliga, Kreisliga zu den Kreisklassen = 5 Tage
von der 1. Kreisklasse zur 2. Kreisklasse = 5 Tage
Die Wartefrist gilt nicht für den Einsatz in Frauen- und Herrenmannschaften für Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, außer an den letzten vier Spieltagen in den Meisterschaftsspielen.
An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklassen und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen bzw. auf Kreisebene nach 5 Tagen spielberechtigt. Diese und andere wichtige Änderungen, wie die Stammspielerregelungen, sind in der SPO des SFV. nachzulesen.