Hinweise zum Spielbetrieb in der Saison 2021/2022 - Ordnungsdienst

Logo_Polytan_2013_RGB

Ordnungsdienst

Zur Wahrung des Ansehens des Fußballsportes und zur Gewährleistung von Disziplin und Ordnung in den Sportstätten und Stadien sind die Vereine verpflichtet, Stadionordnungen zu erarbeiten und diese gut sichtbar an den Zugängen zu den Sportstätten und Stadien auszuhängen. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Zuschauer und eingesetzten Ordner ist durch den platzbauenden Verein ein reibungsloser und ungestörter Spielablauf zu gewährleisten.

Die Vereine sind verpflichtet, bei einer Zuschauerzahl bis 100 Personen mindestens 3 Ordner zum Einsatz zu bringen. Geht die Zuschauerzahl über 100 hinaus, so ist für alle weiteren 100 Zuschauer mindestens je 1 Ordner einzusetzen. Alle Ordner sind durch Tragen einer Armbinde/Weste kenntlich zu machen und in einem Ordnerbuch mit Name, Vorname dem Schiedsrichter vor dem Spiel zur Kenntnisnahme und Abzeichnung vorzulegen. Zu den Pflichten des platzbauenden Vereins gehört, für einen ausreichenden Schutz der Schiedsrichter, der Schiedsrichterassistenten und der Spieler vor, während und nach dem Spiel zu sorgen. Für alle Ausschreitungen im Sportplatzgelände haftet der platzbauende Verein. Er wird gemäß der RVO des SFV zur Verantwortung gezogen. Für seine mitgereisten Zuschauer trägt der Gastverein Mithaftung.