Neue Corona-Schutzverordnung im Bundesland Sachsen erlaubt wieder Fußball im Amateurbereich
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(Stand: 14.01.2022, 14:00 Uhr)
Die ab dem heutigen Freitag, 14.01.2022 bis zum 06.02.2022 geltende Fassung der Fünften Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (so der offizielle Titel) erlaubt auch wieder im Erwachsenenbereich und bei Jugendlichen über 16 Jahre einen Trainingsbetrieb und Freundschaftsspiele zumindest auf den Außensportanlagen. Für die Herren-, Senioren-, Frauen- und Volkssportmannschaften gilt hierbei die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Das ist die wichtigste Aussage für die Amateursportler in Sachsen.
Allerdings kann die Öffnung des Sportbetriebes erneut wieder durch eine Verschlechterung des Infektionsgeschehens (aktuell sind seit dieser Woche wieder steigende Infektionszahlen und Inzidenzwerte festzustellen) zu Nichte gemacht werden und die bisherigen Schutzmaßnahmen gelten wieder. Maßgebend sind hierbei die Belastungswerte für Normal- und Intensivstationen sowie die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, jeweils unter Anwendung der 3+2 Regel für das Unter- oder Überschreiten der Schwellenwerte.
Für die Vereine, als Pächter der Pachtsportanlagen in Leipzig gilt es noch abzuwarten, was der Pächterbrief des Amtes für Sport Leipzig beinhaltet, dieser war bis Freitag-Mittag bei den Vereinen noch nicht eingegangen, sollte allerdings laut Aussagen des Sportamtes noch schnellstmöglich herausgeschickt werden.
Der FVSL (wie auch der SFV als Landesverband) wird zeitnah mit den Vereinen in Kontakt treten, ob und wie die Wiederaufnahme des Pflichtspielbetriebes auch unter 2G-Bedingungen umsetzbar oder welche Alternativen praxistauglich sein könnten.