FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Fortsetzung der Pokalwettbewerbe innerhalb des FVSL e.V.

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(Stand: 08.06.2021, 12:00 Uhr)

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Fortsetzung der Pokalwettbewerbe innerhalb des FVSL e.V.

  1. Wie ist die 30-Personen-Regel der Corona-Schutz-Verordnung zu verstehen und wie viele Auswechselspieler dürfen am Spiel teilnehmen?

Diese Regel bezieht sich auf alle Spielerinnen und Spieler auf der Spielfläche. Da ein Fußballspiel höchstens aus 22 Spielern besteht, wird diese Regel nicht verletzt. Auswechselspieler betreten erst mit dem Verlassen des auszuwechselnden Spielers das Feld und erhöhen damit die Zahl der 22 Spieler nicht. Es ist daher möglich, dass die maximale Anzahl der Auswechselspieler auf der Bank sitzt. Aufgrund der Festlegung des Verbandes sind auf den Bänken die Abstände einzuhalten und ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die Anzahl der möglichen Auswechslungen in einer Partie bleibt unverändert.

  1. Inwiefern gilt die sogenannte „Festspielregelung“/“Stammspielerregelung“ für die Pokalwettbewerbe?

Die Stammspielerregelung nach §68 Spielordnung wird weiterhin angewandt. Alle Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Saison 2020/2021 werden hierbei gezählt. Weitere Details zur Regelung sind der Spielordnung zu entnehmen.

  1. Welche Bedeutung hat der Hinweis zur Wechselfrist von Vereinen in der ersten Wechselperiode im Vorstandsbeschluss des FVSL für mich?

Die Saison wurde grundlegend verlängert. Im Nachwuchsbereich bedeutet dies, dass die Altersstichtage der Saison 2020/2021 auch noch am 3. Juli für die beteiligten Finalteams gelten. Es muss also kein Nachwuchsspieler auf sein Finale verzichten. Da die Spielordnung eine mögliche Saisonverlängerung im Nachwuchsbereich bis Mitte Juli sogar vorsieht, entstehen auch bei einem späteren Vereinswechsel in der ersten Wechselperiode keine Nachteile.

Im Erwachsenenbereich ist darauf zu achten, dass es keinerlei Sonderregelungen für Wechsel gibt. Sollte ein Spieler nach dem 30.6., sprich zum Finale, spielen und dann den Verein wechseln, muss dieser mit einer Sperre für seinen neuen Verein rechnen. Ausnahmeregelungen hat der Sächsische Fußballverband für Erwachsene nicht erlassen. Wir bitten die Vereine daher explizit wechselwillige Spieler in den Teams vor dem Finalspiel zu informieren.

  1. Sofern eine Testpflicht aufgrund der Inzidenzen existiert: Wer kontrolliert diese und für wen gilt sie?

Für die Kontrolle eines tagesaktuellen Tests (maximal 24h alt bei Betreten der Sportanlage) ist der Heimverein verantwortlich (im Finale der FVSL). Es wird empfohlen, dass der Vereinsvorstand eine verantwortliche Person für die Kontrolle festlegt. Die Kontrolle hat vor Betreten des Sportgeländes durchgeführt zu werden.

Zulässig sind hierbei Nachweise aus Testzentren oder von Arbeitgebern. Nicht zulässig sind schriftliche Selbstauskünfte.

Die Testpflicht gilt, sofern die Inzidenzwerte es aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung vorsehen, sowohl für Spieler, Trainer, weitere Mannschaftsbetreuende und Schiedsrichter gleichermaßen.

Die Inzidenz des Stadtkreis Leipzig und des Landkreis Nordsachsen liegt seit 14 Tagen unter der Marke von 35 (Stand Dienstag, 08.06.2021). Damit könnte (müsste) es am Donnerstag (10.06.2021) zur Aufhebung der Testpflicht kommen.

Im Landkreis Muldental/Leipziger Land liegt der Inzidenzwert seit 11 Tagen unter 35, dort könnte es Anfang nächster Woche soweit sein, dass die Testpflicht aufgehoben wird.

  1. Werden für die Pokalspiele Zuschauer zugelassen?

Aufgrund des aktuellen Beschlusses des Fußballverbandes werden keinerlei Zuschauende auf den Sportstätten zugelassen. Der Verband prüft jedoch inwieweit auf Grundlage der neuen Verordnung bereits ab dem 15. Juni 2021 wieder begrenzt Zuschauer zugelassen werden können.

Gewerbliche und angemeldete Gastronomiebetriebe auf dem Sportgelände dürfen weiterhin öffnen. Dieser Bereich muss aber eindeutig vom Sportbereich abgegrenzt werden. Eine gemeinsame Nutzung von Gastronomie- und Sportinfrastruktur ist nicht zulässig.

  1. Nach Rückfragen der Vereine haben wir noch einmal das Amt für Sport Leipzig kontaktiert, wie es sich für die ab dem Wochenende 12./13.06.2021 vorgesehenen Spiele in den Pokalwettbewerben des FVSL e.V. bezüglich der Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen verhält?

Die Antwort des Amtes für Sport ist, dass die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen erlaubt ist, allerdings müssen die Abstandsregelungen eingehalten werden.