Vorstandsbeschluss des FVSL: Fortführung der Pokalwettbewerbe

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(Stand: 02.06.2021, 20.00 Uhr)

Fortführung der Pokalwettbewerbe des FVSL e.V. in der Saison 2020/2021

Vorstandsbeschluss des FVSL e.V. vom 2. Juni 2021

Nachdem der Fußball 2021 bisher nur im Training rollte, sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsens die längst überfälligen Lockerungen für den Breitensport vor. Der Fußballverband der Stadt Leipzig begrüßt dies ausdrücklich und möchte gemeinsam mit seinen Mitgliedsvereinen die Stadtpokalwettbewerbe in allen Altersklassen durchführen. Da das Training in den Leipziger Vereinen bereits im Rahmen der alten Corona-Schutz-Verordnung möglich war, wird die Pflichtspielfortsetzung zum Wochenende 12./13. Juni 2021 avisiert. Offene Nachholspiele finden bereits in der Woche ab 7. Juni 2021 statt.

Damit der Pokalwettbewerb für alle Mannschaften nach der langen Pause ein voller Erfolg wird, sind wir gemeinsam aufeinander angewiesen. Nur mit der konsequenten Umsetzung der Hygienekonzepte der Vereine sowie der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme und Fairness auf und neben dem Platz werden wir alle Pokalwettbewerbe beenden können. Wir danken daher schon jetzt für das bereits geleistete und zu leistende Engagement der Ehrenamtlichen in den Vereinen und im Verband.

Der Vorstand des Fußballverbandes der Stadt Leipzig beschließt:

  1. Der Pokalspielbetrieb im Nachwuchs-, Herren-, Frauen- und Volkssportbereich wird entsprechend des Rahmenterminplanes (Anlage 1, Rahmenspielplan) fortgesetzt. Ebenso werden korrekt angezeigte Freundschaftsspiele ab sofort wieder mit Schiedsrichtern besetzt.
  2. Die Pokalfinalspiele werden vollumfänglich auf dem Gelände der Sportschule Egidius Braun ausgetragen. Den bisherigen Finalspielorten für die Saison 2020/21 wird unterbreitet, die zugeteilten Finalpaarungen der Pokalendspiele 2021/22 auszutragen. Die entsprechenden Vereine können die Pokalfinalorte für die Saison 2021/22 bis zum 30. August 2021 schriftlich bestätigen.
  3. Für die Teilnahme am Pokalwettbewerb wird den Mannschaften auferlegt, entsprechend der jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsens ein Hygienekonzept für ihre Heimspiele zu erstellen und diese dem Verband bis zum 09. Juni 2021 zu übermitteln. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kabinen des Vereins, wenn auch sehr eingeschränkt, zum Umziehen genutzt werden können. Ebenso muss bei bestehender Testpflicht jeder Spielende oder Offizielle eigenständig den Nachweis eines negativen Corona-Testes, Immunisierungsnachweis oder Impfnachweis entsprechend der gültigen Verordnungen vorlegen. Sollte aufgrund einer Regelung der Corona-Schutz-Verordnung die Testpflicht für beide Mannschaften durch einen Heimrechttausch entfallen, so wird dieser im Sinne der Durchführbarkeit der Pokalwettbewerbe vorgenommen. Entscheidend ist hierbei die Regelungslage spätestens drei Kalendertage vor dem Pokalspiel. Eine spätere Anpassung des Heimrechts ist nur mit der Zustimmung beider Mannschaften möglich. Die Schiedsrichterkosten sind wie ursprünglich angesetzt zu tragen.
  4. Im Rahmen der Spieldurchführung müssen alle Spieler und Offizielle bis auf Widerruf außerhalb des Spielfeldes den Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Alle Personen außerhalb des Spielfeldes sind zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske verpflichtet. Dies gilt ausdrücklich auch für die Auswechselspielerinnen- und spieler, die sich auf den Auswechselbänken befinden. Ausnahmen ergeben sich aus der jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnung. Befreit von der Maskenpflicht sind ebenso Spieler, die sich außerhalb der Spielfläche und der Coachingzone mit mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Spielern erwärmen.
  5. Die Pokalspiele finden bis auf Widerruf unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der FVSL weist die Vereine mit geöffneter Gastronomie ausdrücklich darauf hin, den gastronomischen und den sportlichen Teil klar zu trennen.
  6. Sollte die Teilnahme am Pokalwettbewerb entsprechend des Rahmenterminplans aufgrund einer zu geringen Anzahl von Spielern durch eine nachweisliche Mannschaftsquarantäne nicht möglich sein, scheidet die betroffene Mannschaft ohne sportrechtliche Folgen aus. Der Spielgegner erreicht automatisch die nächste Pokalrunde.
  7. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass die Finalspiele erst im Juli ausgetragen werden. Hieraus ergeben sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mögliche Sperren bei einem nachträglichen Vereinswechsel. Die Spielenden sind darauf vorab hinzuweisen. Für den Nachwuchs ist Punkt 9 zu beachten.
  8. Sollte ein qualifizierter Verein nicht an der Fortsetzung des Pokals teilnehmen können, muss dies schriftlich bis zum 09. Juni 2021 der Geschäftsstelle des FVSL mitgeteilt werden (Post, DFBnet-Postfach oder Fax). Sportrechtliche Folgen sind bei fristgerechter Absage ausgeschlossen. Der jeweilige Gegner erreicht automatisch die nächste Pokalrunde.
  9. Das Spieljahr wird zum Zwecke der Beendigung des Spielbetriebs bis zum 03. Juli verlängert. Damit bleibt die Spielberechtigung von Nachwuchsspielern für ihre jeweilige Altersklasse bis zum Abschluss des Pokalwettbewerbs bestehen.

gez. Vorstand des FVSL e.V.