Neue Corona-Schutz-Regelungen in Leipzig und die neue Corona-Schutz-Verordnung im Bundesland Sachsen gültig ab 10.05.2021

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(11.05.2021/16.00 Uhr)

Das Amt für Sport Leipzig hat für die Vereine der Stadt einen neuen Pächterbrief herausgegeben, der die aktuell gültigen Corona-Schutz-Regelungen für die Leipziger Sportvereine beinhaltet. Hier das vollständige Schreiben der Amtsleiterin:

Sehr geehrte Vertreter und Vertreterinnen des Leipziger Sports,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach Monaten der Einschränkungen für den Leipziger Sport freuen wir uns mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz Verordnung eine erste Öffnungsperspektive und damit einen ersten Lichtblick am Ende des Tunnels zu erkennen!

Die 7-Tages Inzidenz in Leipzig liegt seit Freitag, den 07.05.2021, unter 100, Tendenz weiter sinkend. Bleibt dieser Wert weiterhin stabil unter 100, gelten ab Samstag, den 15.05.2021  für den Freizeit- und Amateursport für die Nutzung kommunaler Sportstätten folgende Regelungen:

1. Grundsätzlich erlaubt sind:
–  Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder
auf  Außensportanlagen

–  Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen für alle

2. Unter Auflagen erlaubt ist:
–  Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen für alle

–  Kontaktsport auf Außensportanlagen für alle

Auflage/Maßgabe ist ein tagesaktueller negativer Test und die Kontakterfassung

3. Unverändert erlaubt ist:

  • Nutzung kommunaler Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind.
  • Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des Deutschen Olympischen Sportbunds oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgymnasien sind.

Für alle Formen des Trainings gilt: Übungsleiter und Übungsleiterinnen müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
Die Prüfung des Vorliegens tagesaktueller negativer Tests und Kontaktdatenerfassung hat durch die Nutzer selbst zu erfolgen.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status. (Verordnung zur Regelung von Erleichtungen und Ausnahmen )

WICHTIGER HINWEIS:
In Schulsporthallen kann es aufgrund aktuell notwendiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes zu Einschränkungen der Nutzungen für den Vereinssport kommen. Hier sind wir in engem Austausch mit dem Schulamt zum weiteren Vorgehen. Die betreffende Vereine werden von uns separat informiert.

Wir bitten sie Trainingszeiten, welche Sie nicht in Anspruch nehmen, beim Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung, Bereich Vergabe abzumelden!

Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung (Tel. 0341 123-9425/ 0341 123-9426) sowie das Sachgebiet Objektverwaltung/Objektbewirtschaftung für Pachtsportvereine (Tel. 0341 123 9440 / 0341 123-9429) gern zur Verfügung.

Allgemeine Informationen:

Die aktuelle, sächsische Corona-Schutz Verordung finden sie unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19101
Gültigkeitszeitraum: 10.05. – 30.05.2021

Wir bitten Sie auch folgende Information aus der aktuelllen Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis zu nehmen:

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, sind die jeweiligen Lockerungen am übernächsten Tag wieder passé. Gleiches gilt, wenn die Anzahl der mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf Normalstation in Sachsen die 1300 überschreitet.

Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie unter: Leipzig 7 Tages Inzidenz

Gern verweisen wir auch auf die FAQ des Landessportbund Sachsen:
LSB Sachsen FAQ
Diese stehen in Kürze, angepasst an die neue Verordnung, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büchel
Amtsleiterin
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