Neue Corona-Schutz Verordnung in Sachsen ab dem 01.09.2020 und Beginn des Spielbetriebes im FVSL

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung (zum Öffnen anklicken) veröffentlicht, die am 01. September 2020 in Kraft trat und bis zum 02. November 2020 ihre Gültigkeit hat.

Nach der aktuellen Verordnungslage sind für alle Trainings- und Sportstätten Hygienekonzepte durch den Pächter/Betreiber/Eigentümer zu erarbeiten (u.a. allgemeine Hygienestandards, Abstandsregelungen und Kontaktnachverfolgung). Beschränkungen, die sich aus dem geltenden örtlichen Hygienekonzept oder aus behördlichen/polizeilichen Anordnungen ergeben, sind durch alle Teilnehmer von Wettkämpfen zu befolgen. Der Heimverein hat den Gastverein rechtzeitig über das Hygienekonzept bzw. die geltenden Bestimmungen auf der Sportanlage zu informieren.  Bei Fußballspielen mit über 50 Personen als Zuschauer ist das jeweilige Hygienekonzept behördlich genehmigen zu lassen (vom jeweiligen Gesundheitsamt).

Der FVSL bietet hier seine Hilfe an und bittet dazu alle Vereine das Hygienekonzept für die eigene bzw. für ihre Heimspiele genutzte Sportstätte an den Verband zu übersenden, damit wir diese über die Homepage des FVSL bzw. über das DFBnet allen am Spielbetrieb beteiligten Vereinen zugänglich machen können.