Neue Corona-Schutz Verordnung – Fußballspiele mit Zuschauern wieder möglich
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die neue Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit den neuen Hygieneauflagen veröffentlicht, die am 18. Juli in Kraft tritt. Für den Fußball in Sachsen hält die neue Verordnung eine Lockerung bereit, die als nächster Schritt zur Normalität gedeutet werden darf.
Sportveranstaltungen sind ab 18. Juli 2020 wieder mit Zuschauern möglich. Teilweise ist das aber mit Auflagen verbunden. Sportveranstaltungen zwischen 51 bis 1.000 Zuschauern benötigen gemäß § 4 Nummer (4) Punkt 2 ein von der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept. Sportveranstaltungen im Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen sind davon ausgenommen. Außerdem ist für den Sportbetrieb Punkt 10 der Hygieneauflagen relevant.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 18. Juli in Kraft und gilt bis einschließlich 31. August 2020
Als Gerüst für ein Muster-Hygienekonzept bietet der DFB den Leitfaden „Zurück ins Spiel“ den Vereinen zum Download an.
Nachfolgend die Links zu den wichtigsten
Corona-Schutz-Verordnung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-07-14.pdf
Hygieneauflagen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-07-14.pdf
Die aktualisierten SFV-Empfehlungen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes:
DFB-Leitfaden „Zurück ins Spiel“:
https://assets.dfb.de/uploads/000/224/610/original_Zur%C3%BCck_ins_Spiel.pdf?1594384553