Wichtige Hinweise zur Sportstättenöffnung an die Vereine
Liebe Vereinsvertreterinnen und -Vertreter,
bitte beachten Sie die gestern übersendeten Hinweise der Stadt Leipzig zur Öffnung der Sportstätten (Freiluftsportanlagen). Diese heben die Nutzungsuntersagung unter Einschränkungen auf. Prüfen Sie bitte gründlich die Hygienehinweise in dem von der Stadt übersendeten Schreiben. Bitte beachten Sie ebenso, dass Sie als Betreiber der Anlagen die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen und die Öffnung insgesamt tragen. Dies geht auch nochmals ausdrücklich aus dem Schreiben der Stadt Leipzig hervor.
Als Grundlagen für die Öffnung der Freiluftsportanlagen gelten die Sächsische Conora-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020 (Sächs. GVBl. S. 190) und die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetztes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung des Corona-Virus, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziale und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 04. Mai 2020, Az.: 15-5422/13.