Wichtige Informationen für die Vereine zur Öffnung der Sportstätten

PRÄZISIERUNG VEREINSINFORMATION – NUTZUNGSUNTERSAGUNG GILT WEITER !

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aufgrund der heute versendeten E-Mail ergaben sich einige Unklarheiten, welche ich im Namen des Vorstandes nochmals ausräumen möchte.
Die Ihnen am 17. April 2020 von der Stadt (i.V.v. Herrn Sklarek, Amt für Sport, Sachgebiet Objektverwaltung und -Bewirtschaftung) erhaltene E-Mail hat weiterhin seine Gültigkeit. Dies bedeutet, dass die Nutzungsuntersagung seitens der Stadt Leipzig aktuell weiter gilt und die Spielstätten lediglich zur Pflege betreten werden dürfen. Eine andere Nutzung wie z.B. der Trainingsbetrieb ist weiterhin – unabhängig von der Regelung des Landes – untersagt. Nach heutiger Rücksprache mit dem Amt für Sport wird in dieser Woche jedoch eine neue Information inkl. Hinweisen zu Hygienemaßnahmen an die Vereine übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Gebhardt

Vizepräsident
Fußballverband Stadt Leipzig e.V.

Sehr geehrte Vereinsvertreter, sehr geehrte Verbandsvertreter, sehr geehrte Sportfreunde

Die Information zur Öffnung der Freiluft-Sportanlagen im Bundesland Sachsen ab dem 04. Mai 2020 ist eine erfreuliche Meldung in dieser schweren Zeit der Coronavirus-Pandemie.

Als Grundlagen für die Öffnung der Freiluftsportanlagen gelten die Sächsische Conora-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020 (Sächs. GVBl. S. 190) und die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetztes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung des Corona-Virus, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziale und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 04. Mai 2020, Az.: 15-5422/13. Ein Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 04. Mai 2020 zum Thema Hygieneregeln für Außensportanlagen/Sportanlagen liegt der E-Mail als Anlage bei, ebenso die Richtlinien des Deutschen Olympischen Sport Bundes (Die zehn Leitplanken des DOSB).

Aus den vorliegenden Hygienebestimmungen wird aus unserer Sicht klar, dass ein Trainingsbetrieb nur sehr stark eingeschränkt möglich wäre, zumal der Pächter der Sportanlage für die Umsetzung der umfangreichen Hygienebestimmungen selbst verantwortlich zeichnet. Wir bitten Sie deshalb, keinen Schnellschuss zu machen, sondern die weiteren Informationen insbesondere der Stadt Leipzig als Eigentümer der Sportanlagen abzuwarten.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Sport wird die Stadt Leipzig schnellstmöglich eine schriftliche Information an die Pächter der Sportanlagen herausgeben, wie es mit dem Trainings- und Sportbetrieb und der Umsetzung der Hygienebestimmungen weitergehen wird. Wir werden die Vereine entsprechend weiter informieren.

Geschäftsstelle

Fußballverband Stadt Leipzig e.V.